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L’Oréal

Statement von L’Oréal zum Thema Tierversuche:

"L’Oréal unterstützt uneingeschränkt das Ziel, auf Tierversuche zu verzichten und ist weltweit führend in der Entwicklung von Alternativmethoden.

Seit 1989 führt L’Oréal keine Tierversuche für fertige Produkte durch.

L’Oréal ist ein aktives Mitglied der „European Partnership for the development of alternative methods“ (der europäischen Partnerschaft zur Entwicklung von Alternativmethoden), die im November 2005 von der Europäischen Kommission gebildet wurde, und verpflichtet sich, alles im Rahmen seines Kompetenzbereiches Mögliche zu tun, um dieses Programm innerhalb der gesamten Industrie bekannt zu machen und zu fördern.

Die Forschung von L’Oréal hat bereits seit mehr als 20 Jahren große Anstrengungen zur Entwicklung und Validierung neuer Alternativmethoden zu Tierversuchen unternommen.
Alternative Methoden, die heute den Tierversuch ersetzen, gehen zu einem Großteil auf die Erfolge unserer Forschung zurück.

Erst kürzlich wurde das von L'Oréal entwickelte Modell der künstlichen Haut, Episkin genannt, offiziell als Alternative zu Tests an Tieren von behördlicher Seite aus anerkannt, wodurch L'Oréal einen großen Beitrag zur Abschaffung von Tierversuchen leisten konnte. Episkin wird auch anderen Herstellern zur Verfügung gestellt. Die L'Oréal-Forscher wurden für ihre Arbeit an der nachgebildeten Haut vom französischen Tierschutzbund OPAL mit dem Prix Amaltheé ausgezeichnet.

Die vor Kurzem durchgeführte Akquisition des Unternehmens Skin Ethic, tätig im Bereich der Entwicklung und Herstellung künstlicher Haut (tissue engineering), unterstreicht die dauerhafte Verpflichtung von L’Oréal auf dem Gebiet der alternativen Testmethoden und bestätigt seine Führungsrolle in diesem Forschungsbereich.

Die Unbedenklichkeit der kosmetischen Mittel wird von den Herstellern durch sorgfältige Rohstoffauswahl und eingehende Sicherheitsprüfungen garantiert. Die gesetzlichen Anforderungen an Körperpflegemittel bzw. deren Inhaltsstoffe sind in den europäischen und deutschen Bestimmungen niedergelegt. Das sind u.a. das Gefahrstoffrecht, und das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zusammen mit der Kosmetik-Verordnung.

Sicherheit ist das oberste Gebot

Für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Produktes spielen die unterschiedlichsten Kriterien eine Rolle. Dazu gehören das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch der Grad der Exposition des Verwenders, also z.B. das Ausmaß des Hautkontakts oder die Dauer der Anwendung. Dabei wird zwischen der Rohstoffsicherheit und der Absicherung des kosmetischen Endproduktes unterschieden.

Kosmetische Mittel sind Fertigprodukte, die aus einer Mischung verschiedener Inhaltsstoffe (in der Regel 10-30) bestehen. Kommen in einer Rezeptur neue Inhaltsstoffe zum Einsatz, sind die Rohstoffhersteller für den Nachweis der Sicherheit verantwortlich. Sie führen auch die toxikologischen Grunduntersuchungen zum Arbeits- und Umweltschutz durch. Diese Untersuchungen sind zwingend vorgeschrieben und können zum Teil nur im Tierexperiment erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die untersuchten Rohstoffe natürlichen Ursprungs sind oder ob es sich um synthetisch hergestellte Stoffe handelt. Auch der spätere Einsatzzweck ist ohne jede Bedeutung. Da die Überprüfungen der Rohstoffhersteller weitgehend die Anforderungen an die Sicherheit eines kosmetischen Rohstoffes abdecken, kann die Körperpflegemittel-Industrie auf diese Ergebnisse zurückgreifen, ohne eigene Untersuchungen durchführen zu müssen.

Dagegen sind zur Absicherung des kosmetischen Fertigprodukts keine Tierversuche erforderlich. Hier stützt sich die Sicherheitsbewertung überwiegend auf die Daten der bereits überprüften Inhaltsstoffe. Um durch kosmetische Endprodukte ausgelöste Unverträglichkeiten auszuschließen, steht ein breites Spektrum methodischer Ansätze zur Verfügung. Sie machen Tierversuche grundsätzlich verzichtbar.

Dass die Maßnahmen zum Verbraucherschutz ihren Zweck erfüllen, zeigen die vom IKW jährlich durchgeführten Umfragen zur Qualität und Sicherheit von Körperpflegemitteln. So kam es bei insgesamt 50,4 Milliarden verkaufter Packungen seit dem Jahr 1976 im Durchschnitt zu lediglich einer Unverträglichkeit, z.B. Hautreizung oder Allergie, pro eine Million verkaufter Packungen."


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